Ist das Persönliche Gericht eine Erfindung des Mittelalters?
Mit der Konstitution „Benedictus Deus“ korrigiert Papst Benedikt XII. im Jahr 1336 einen Irrtum seines Vorgängers Johannes XXII. und stellt klar, daß die Seele des Menschen nicht erst am Jüngsten Tag, sondern unmittelbar nach seinem Tod der ihr zukommenden Bestimmung – Himmel, Hölle oder Fegefeuer – zugeführt wird. Da überdies bis zum Mittelalter das Allgemeine Gericht mehr betont wurde als dieses Persönliche Gericht, werten moderne Theologen, darunter auch Papst Benedikt XVI., diese Entscheidung als einen frühen Bruch der Tradition.
Dr. Barth deckt die Beweggründe für diese Theorie auf und benennt ihren Urheber. Außerdem belegt er mit Zitaten aus dem Neuen Testament und den Schriften der Kirchenväter, daß das Persönliche Gericht schon in der Antike bekannt gewesen ist.
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