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Das im römischen Recht enthaltene Naturrecht

als Grundlage für die europäische Rechtskultur

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CD
CD-0121
Preis: 8,00 €
Priorat Christkönig, Bonn, 23. November 2002
Winterakademie der Studentenvereinigung St. Thomas von Aquin

„Das wahre Gesetz ist die richtige, mit der Natur in Einklang stehende Ordnung, die über alle ausgebreitet, unwandelbar und ewig ist. Alle Völker wird ein einziges, unveränderliches Gesetz umschließen, und einer wird der gemeinsame Meister und Herrscher aller sein: Gott. Er ist der Erfinder dieses Gesetzes, wer ihm nicht gehorcht, wird sich selber fliehen und das Wesen des Menschen verleugnen, wird er gerade darob die schwersten Strafen büßen.“

Mit diesen Worten kennzeichnet Cicero die überragende Bedeutung des Naturrechts in der römischen Rechtsordnung. Abweichungen von ihm wurden über einen Zeitraum von fünfhundert Jahren von römischen Juristen korrigiert; das Ergebnis dieser Arbeit wurde im Jahre 533 vom oströmischen Kaiser Justinian veröffentlicht und prägte die gesamte europäische Rechtsordnung. Erst seit dem Zeitalter der Aufklärung wurden vermehrt Stimmen laut, die die Exisitenz eines Naturrechts leugnen.

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